Datenschutz

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Beratung in Datenschutz-Fragen

Der diskrete Umgang mit personenbezogenen Daten hat in den Kirchen eine lange Tradition in Form des Beichtgeheimnisses. Das ist eine der ältesten Regelungen zum Datenschutz. Noch dazu ist sie bis heute gültig. Aber natürlich fallen auch außerhalb des Beichtgeheimnisses zahlreiche personenbezogene Daten in Kirchen und Gemeinden an. AMOS IT unterstützt Sie mit zahlreichen Leistungen zur konformen Umsetzung des kirchlichen Datenschutzes im digitalen Zeitalter.

Wir bieten Ihnen umfassende Datenschutzberatung, die über den Rahmen der gängigen “staatlichen” DSGVO hinausgehen und speziell auf kirchliche Einrichtungen mit ihren besonderen Anforderungen, wie z.B.: dem EKD-Datenschutzgesetz (EKD-DSG) oder dem katholischen Kirchlichen Datenschutz-Gesetz (KDG), zugeschnitten sind. Unsere Dienstleistungen umfassen die Planung und Umsetzung von kirchlichen Datenschutzprüfungen. Die Konzeption und Verbesserung von kirchlichen Datenschutzkonzeptionen erfolgt unter der Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen und Regelungen.

Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben hat ihre berechtige Wichtigkeit, jedoch liegen die Kernkompetenzen der Kirchen in anderen wichtigen Bereichen – ein Umstand, der uns bewusst ist. Wir verfolgen daher einen praxisorientierten Ansatz und führen Schulungen, Weiterbildungen und Vorträge durch, um ihre Mitarbeiter in allen Datenschutzfragen weiterzubilden. Unser Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Betreuung, damit die Verarbeitung personenbezogener Daten für alle Beteiligten verständlich ist und langfristig gelingt.

Als Ansprechpartner für Datenschutzfragen stellen wir für Sie bei Bedarf auch den Kontakt mit externen Kanzleien sowie Dienstleistern her und unterstützen Sie auch bei der Suche nach externen Datenschutzbeauftragten.

AMOS IT gibt Rat und ist Ihr persönlicher Wegbegleiter im juristischen Dickicht zwischen europäischen, deutschen und kirchlichen Gesetzen und Verordnungen zum Datenschutz.

 

Hintergrund: Kirche und Datenschutz

Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ist in der Verfassung verankert. Es erlaubte Religionsgemeinschaften auch, alle Aspekte des Datenschutzes eigenständig zu regeln.

Die seit Mai 2018 wirksame Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat Auswirkungen auf alle datenverarbeitenden Institutionen und betrifft neben den deutschen Datenschutzgesetzen auch die kirchlichen Regelungen. Die Evangelische Kirche sowie die katholische Kirche haben im Zuge dessen ihr Datenschutzrecht zügig reformiert. Eine ganzheitliche Umsetzung im Tagesbetrieb stellt die lokalen Verantwortlichen jedoch vor einige Hürden.

Realität ist, dass im Fokus der kirchlichen Arbeit der Mensch steht und somit täglich unzählige personenbezogene Daten von Gemeindemitgliedern, Besuchern, Gästen und weiteren Funktionsträgern aus dem kirchlichen Umfeld anfallen. Diese Datensätze sind hochsensibel, damit besonders schutzbedürftig und erfordern konforme Verarbeitungsprozesse.

Bilder sprechen mehr als tausend Worte – in der Öffentlichkeitsarbeit sind Bilder und Videos von großer Bedeutung. Das Wirken der Kirche und die Tätigkeiten kirchlicher Institutionen lassen sich dank Smartphones leicht dokumentieren und können zudem schnell mit anderen Interessierten geteilt werden. In vielen Fällen wird jedoch vergessen, dass, sobald eine Person in einem Bild identifizierbar ist, der Datenschutz greift.

In vielen Gemeinden herrscht daher Unklarheit darüber, welche Informationen in Gemeindebriefen, Aushängen, Bekanntmachungen und Aufzeichnungen preisgegeben werden dürfen. Gerade die Veröffentlichung von Fotografien und Videos im Internet z.B. von minderjährigen Kirchenmitgliedern erfordert die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

AMOS IT ist spezialisiert auf diese kirchlichen Datenschutz-Fragen und sucht gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen, die nicht einfach von einer Verbotsmentalität geprägt sind, sondern Ihnen sichere und pragmatische Verfahren an die Hand geben.

 

 

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