Gute Verwaltung ist gerade in den hierarchisch strukturierten Kirchen ein äußerst komplexes Thema. Die geteilten Verantwortlichkeiten der verschiedenen Ebenen sind dabei teils rechtlich festgelegt, teils folgen sie zudem unansgesprochenen Codes of Conduct. Theoretisch gilt an vielen Stellen ein Subsidiaritätsprinzip, nach dem die unterste Ebene, die ein Problem eigenständig lösen kann, dies auch tun darf und höhere Ebenen nur dann mit einbezieht, wenn die Aufgabe zu groß ist. Praktisch wird besonders in den Großkirchen aktuell auf relativ große Einheitlichkeit gesetzt, sodass die zentralen Verwaltungen der Landeskirchen und Diözesen viele Aufgaben an sich ziehen – und Menschen vor Ort sich in ihren Kompetenzen beschnitten und in ihren Fähigkeiten nicht ernst genommen fühlen.
Auch im Blick auf den Datenschutz ist dieses Thema eine ständige Herausforderung. Einerseits fordern Kirchliches Datenschutzgesetzt (KDG, katholisch) und Datenschutzgesetz der EKD (EKD-DSG) die Benennung von Datenschutzbeauftragten und betonen die Rolle des Verantwortlichen. Andererseits finden sich in mehreren Landeskirchen und Diözesen Modelle, nach denen zwar die Pfarrer als Datenverarbeitende vor Ort eigentlich die Verantwortlichen sind, aber nur auf diözesaner und landeskirchlicher Ebene Datenschutzbeauftragte benannt sind. Die je konkret vor Ort auf der untersten Ebene zu erledigenden Aufgaben – wie z.B. die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses oder der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit externen Dienstleistern – überfordern diese aber regelmäßig. Von höherer Ebene gibt es dazu eher wenig Unterstützung, schon, weil dafür die Personalkapazitäten niemals ausreichen würden. Die kommenden Jahre werden zeigen müssen, wie sich die Kirchen organisational dieser Herausforderung stellen. Aus Perspektive des Datenschutzes wäre es wünschenswert, dass auch die lokal Zuständigen durch die Unterstützung professioneller (externer) Datenschutzbeauftragter entlastet werden und zugleich die anfallenden Aufgaben zuverlässig erledigt werden, sodass die den Gemeinden anvertrauten Daten – und mit Ihnen die Menschen – angemessen betreut und geschützt werden können.
Gerade im Blick auf die unterschiedlichen Hierarchieebenen und Zuständigkeiten gibt es aber für Kirchen-fremde schon eine sprachliche Einstiegshürde: die historisch gewachsenen Titel und Bezeichnungen sind schwer nachvollziehbar, kommen oft in der Alltagssprache nicht vor. Um die im Datenschutz geforderten Rollenkonzepte für einen sicheren Datenzugriff – jeder sieht genau das aber auch nur das, was er sehen darf und muss – entsprechend einzurichten, ist es aber nötig, diese verschiedenen Ebenen auseinanderhalten zu können. Der angehängte Glossar kann dazu vielleicht eine kleine Hilfe sein.
Katholisch
Bistum
Das Bistum ist für die kirchliche Praxis meist die maßgeblichste und höchste relevante Verwaltungseinheit, die von einem → Bischof geleitet wird und dem Staat gegenüber als Körperschaft des öffentlichen Rechts auftritt. In Deutschland gibt es 27 Bistümer, die in sieben sogenannte “Kirchenprovinzen” zusammengeschlossen sind. In jeder Kirchenprovinz findet sich ein Erz-Bistum, das in einigen kirchenrechtlichen Streitfällen Zweit- oder Letztentscheidungen fällt, für die alltägliche Pastoral aber eine relativ geringe Rolle spielt.
Bischof
Die katholische Kirche unterscheidet drei Weihestufen – deren höchste das Bischofsamt ist. Theologisch betrachtet hat der Bischof die Aufgabe, das Volk Gottes zu leiten und auf die unverfälschte Weitergabe der Lehre zu achten. Dies macht ihn zum Letztentscheider, der in kirchensteuerlichen Belangen allerdings an ein gewähltes Gremium und dessen Haushaltsbeschlüsse gebunden ist. In pastoralen Fragen hingegen unterliegt er nur einer Beratungspflicht, sodass von einer großen Machtfülle ausgegangen werden kann, die zudem nicht durch Gewaltenteilung oder Aufsichtsgremien gebrochen ist.
Bischöfliches Ordinariat
Das Bischöfliche Ordinariat ist die zentrale Verwaltungsstelle der Bistümer. Von hier aus werden Pfarrstellen besetzt, Kirchengebäude errichtet, Pastoralpläne entwickelt, diözesane IT-Infrastruktur betrieben, Medienarbeit koordiniert etc.. Auch wenn der Bischof die Letztentscheidungsgewalt führt, liegt das operative Geschäft meist bei einem sogenannten Generalvikar und ggf. bei einem Kanzler.
Dekanat (Dechant)
Was das Bistum auf Ebene der Länder ist, ist das Dekanat auf Ebene der Landkreise – heute, durch Umordnungen in den Bistümern oft sogar mit gleichlaufenden Grenzen. Das Dekanat stellt also eine mittlere, regioinale Verwaltungsebene zwischen dem Bistum und der Pfarrei dar. Der jeweils vorstehende Priester wird von den pastoralen Mitarbeiter:innen oder den Pfarrern einer Region gewählt und vom Bischof ernannt. Er trägt – je nach Region – den Titel “Dekan” oder “Dechant”. Seine Aufgabe besteht in der Koordination der Pfarreien untereinander, der Organisation regionaler Aufgaben und teils auch in der Aufsicht über die Gemeinden, sollte er zur “Visitation” beauftragt sein.
Diakon
Die unterste Weihestufe des dreigliedrigen Amtes in der katholischen Kirche ist das Diakonat (nicht zu verwechseln mit → Dekanat bzw. Dekan; und mit evangelischem Diakon). Diakone werden – ihrem biblischen Ursprung nach – für soziale Aufgaben eingesetzt, haben aber in der katholischen Kirche auch liturgische Funktionen. Zu unterscheiden ist das “ständige” Diakonat, das (auch verheirateten) Männern nach einer theologischen und pastoralpraktischen Grundausbildung ab einem gewissen Alter anvertraut werden kann vom “Durchgangsdiakonat”, in dem Priesteramtskandidaten vor ihrer Priesterweihe die ersten Gemeindeerfahrungen sammeln.
Diözese
Diözese ist eine alternative Bezeichnung für → Bistum
Filiale
Gehören weitere Kirchen zu einer Pfarrei, sind also selbst keine eigenständigen Pfarreien, nennt man sie Filialkirchen.
Kirchenverwaltung/Pfarrverwaltungsrat/Kirchenvorstand
In Finanzfragen ist der Pfarrer an den Kirchenverwaltungsrat gebunden, der aus gewählten Mitgliedern der Gemeinde besteht und fachlich von einem Kirchenpfleger, der das operative Geschäft erledigt, unterstützt wird. Seine Aufgaben sind Haushaltsplanung und damit Verantwortung für Finanzen, Personal und Liegenschaften einer Pfarrei.
Laie
Laien sind zunächst alle Mitglieder der Kirche, die nicht geweiht sind. Heute können sie an vielen Stellen der katholischen Kirche Verantwortung übernehmen – ob als gewählte Vertreter auf Gemeinde-, Dekanats- oder Diözesanebene oder als ausgebildete Theolog:innen in der Pastoral. Letztentscheidungskompetenz haben sie aber oft nicht. Nur in wenigen Fällen wird die operative Gemeindeleitung mittlerweile auch Laien-Teams anvertraut; ein Modell, das wegen des grassierenden Priestermangels allerdings immer häufiger anzutreffen ist.
Pfarrer/Pastor
Ursprünglich führen Leiter einer Pfarrei den Titel “Pfarrer” (regional teils auch “Pastor” – manchmal wird der Begriff auch konfessionsunterscheidend benutzt). Voraussetzung zur kirchenrechtlich vollumfänglichen Gemeindeleitung ist die Priesterweihe. Arbeiten mehrere Priester in einer Pfarrei, ist einer der “leitende” Pfarrer, während die anderen in Wirklichkeit nur sogenannte “Pfarrvikare” sind, den Titel “Pfarrer” aber oft trotzdem führen dürfen.
Pfarradministrator
Wechselt der leitende Pfarrer einer Pfarrei an eine andere Stelle und wird die ursprüngliche Pfarrei nicht sofort nachbesetzt, spricht man von einer “Vakanz”. Die Amtsgeschäfte werden dann von einem anderen Pfarrer der Region stellvertretend übernommen, sodass das Alltagsgeschäft einigermaßen weitergehen kann. Dieser trägt den Titel “Pfarradministrator”. Teils werden Gemeinden zwar einem Priester anvertraut, dieser aber nicht als Pfarrer eingesetzt, was seine Rechtsposition schwächt, dem Ordinariat aber die Möglichkeit rascher Umbesetzung gibt. Auch dann trägt er den Titel “Pfarradministrator”
Pfarrmoderator
In einigen Diözesen Deutschlands ist der Priestermangel so groß, dass die Leitung einer Pfarrei einem Team von → Laien anvertraut wird. Das können Ehrenamtliche sein oder auch studierte Laientheolog:innen, die als Pastoralreferent:in oder Gemeindereferent:in ebenfallse ein theologisches Studium absolviert und eine pastoralpraktische Ausbildung gemacht haben und im Dienstverhältnis der Diözese stehen.
Pfarrei
Die Pfarrei ist die lokale eigenständige Verwaltungseinheit der katholischen Kirche, die staatlich ebenfalls die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes führt. Geleitet wird sie von einem → Pfarrer, der in Haushaltsfragen ebenfalls an ein gewähltes Laiengremium gebunden ist, sonst aber, abgesehen von Beratungspflichten, relativ frei über die pastoralen Belange entscheiden kann, auch wenn Vielerorts die Zusammenarbeit mit den Pastoralräten bzw. Kirchengemeinderäten so strukturiert ist, dass wichtige Entscheidungen nur dort und im Einvernehmen getroffen werden (müssen). Je nach lokaler Kirchenverfassung ist der oder die gewählte Vorsitzende des Kirchengemeinderates zur Vertretung der Pfarrei nach Außen genauso unterschriftsberechtigt wie der Pfarrer, sodass die Pfarrei im besten Fall von einer Art ungleichen Doppelspitze geleitet wird.
Priester
Das Priesteramt ist die zweite Ebene des dreigliedrigen Weiheamtes aus → Diakonat, Priestertum und → Bischofsamt. Theologisch ist es vor allem bestimmt durch die Vollmacht, der Eucharistie vorzustehen und die Beichte zu hören. Praktisch ist vor allem die Gemeindeleitung im Kirchenrecht an die Priesterweihe gebunden, auch wenn mehr und mehr mit alternativen Leitungsmodellen experimentiert wird. Priester gehören notwendig zu einer Diözese oder einem Orden und können diese nicht ohne Weiteres wechseln. Bis zur Priesterweihe sind ein theologisches Studium und eine pastoralpraktische Ausbildung zu absolvieren.
Seelsorgeeinheit/Pastoralverbund/Pfarreivereinigung
Wegen des Priestermangels werden immer mehr Pfarreien zusammengelegt und gemeinsam von einem Pfarrer geleitet. Die organisatorischen Leitungsmodelle sind dabei unterschiedlich. Teils bleiben die Pfarreien völlig eigenständig und teilen sich den Pfarrer nur, teils werden sie aufgelöst und in einer neuen Pfarrei zusammengeführt. Dazwischen sind verschiedene Abstufungen der Zusammenarbeit denkbar.
Pfarrgemeinderat
Das Gremium aus gewählten Laien und den pastoralen Mitarbeitern einer Pfarrei unter Vorsitz des jeweiligen Pfarrers berät diesen und entscheidet gemeinsam mit diesem über alle seelsorglichen Anliegen, die die Gemeinde betreffen.
Verband der Deutschen Diözesen (VDD) & Bischofskonferenz (DBK)
In der Bischofskonferenz sind die deutschen Bischöfe zusammengeschlossen – allerdings hat die Bischofskonferenz in den wenigsten Fragen Weisungsbefugnis und ihre Beschlüsse sind für die Bischöfe nicht bindend bzw. müssen einzeln für jede Diözese ratifiziert werden. Das Gremium dient also der Abstimmung und Koordination der theologischen, organisatorischen und seelsorglichen Grundlagen der katholischen Kirche in Deutschland.
Verwaltungszentrum
Auf Dekanatsebene sind – je nach Bistum – mittlerweile mehr oder weniger Verwaltungsaufgaben der Pfarrreien in Verwaltungszentren professionalisiert und zusammengeführt.
Vikar/Kaplan
In der katholischen Kirche erhalten Priester nach ihrer Ordination (“Priesterweihe”) nicht sofort eine Gemeinde und werden → Pfarrer, sondern bleiben weiterhin in Ausbildung. In dieser Zeit haben sie noch pastoralpraktische Kurse im Priesterseminar und arbeiten in einer Gemeinde unter der Aufsicht des dortigen Pfarrers mit. Das Viakriat endet – je nach Diözese nach drei bis fünf Jahren – mit der zweiten Dienstprüfung, in der Kirchenrecht, Religionsunterricht, Homiletik (“Predigen”) und Pastoraltheologie geprüft werden.
Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZDK)
Das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken ist das höchste Laiengremium aus berufenen und gewählten Laienvertretern der katholischen Kirche in Deutschland.
Evangelisch
Dekan:in/Dekanat/Superintendent:in/Superintendentur
Mit diesen Begriffen wird idR. die kirchliche Mittelstufe einer evangelischen Landeskirche bezeichnet. Der/die Dekan:in/Superintendent:in ist der/die leitende Pfarrer:in, der einem Kirchenkreis/Dekanat vorsteht. Er/sie ist in rechtlicher, nicht aber geistlicher Hinsicht Dienstvorgesetzte:r der Pfarrer:innen vor Ort. Seine/Ihre Aufgabe sind die Koordination, Beratung und Seelsorge der einzelnen Pfarrer:innen, die Klärung von Streitfällen sowie in ganz wesentlicher Hinsicht der Verwaltungsunterstützung der einzelnen Gemeinden. Häufig ist hier auch eine für den Religionsunterricht zuständige Schuleinheit angegliedert. Die Dekanat sind zusammengefasst in einer übergeordneten Einheit. Hier wird es terminologisch uneinheitlich: Die EVLKA fasst ihre Kirchenkreise in einem Sprengel zusammen; in der ELKB wiederum bilden verschiedene Dekanate einen Kirchenkreis. Vorgesetzte:r der/des Dekan:in ist der/die Regionalbischöf:in.
Diakon:in
Seit der frühesten Christenheit bestehendes Amt in der Gemeinde, dessen wesentliche Charakterisierung durch die Bedeutung des Namens (Diakonein = gr. “dienen”) ergibt. In der evangelischen Kirche übernehmen Diakone:innen meist Anteile der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, übernehmen also stärker praktische Anteile der Verkündigung, wofür sie in speziellen Ausbildungsgängen vorbereitet werden. Meist sind sie in einer diakonischen Bruder- bzw. Schwesternschaft verbunden.
Kirchspiel/Gemeinde
Bezeichnung für die grundlegendste Einheit der evangelischen Kirche. Ursprünglich und häufig bis heute bilden die Kirchenmitglieder vor Ort eine Gemeinde/ein Kirchspiel, die/das sich im geografischen Umkreis eines Kirchengebäudes erstreckt und von einer Pfarrperson versorgt wird. Somit bilden automatisch die im Gemeindegebiet ansässigen Mitglieder die Kirchengemeinde (sog. Parochialprinzip). Gleichwohl sind in der Realität häufig Abweichungen anzutreffen, d.h. es gibt mehr als ein Kirchengebäude pro Gemeinde, mehrere Pfarrpersonen pro Gemeinde oder mehrere Gemeinden pro Pfarrperson.
Kirchenvorstand/Presbyterium
Das entscheidende, gemeindeleitende Gremium einer Kirchengemeinde. Die Zusammensetzung besteht in – nach Landeskirche unterschiedlichen – Verhältnissen von Haupt- und Ehrenamtlichen; letztere werden durch demokratischen Wahlen von der gesamten Gemeinde gewählt. Hauptaufgabe und -themen des Kirchenvorstandes sind die Verwaltung des gemeindlichen Haushalts (inkl. Personalentscheidungen), grundsätzliche Entscheidungen des Gemeindelebens sowie die Zustimmung oder Ablehnung von Bewerber:innen auf die Pfarrstelle der Gemeinde. Die Leitung des Kirchenvorstandes kann durch Wahl bestimmt und jedem Mitglied des Gremiums übertragen werden – zumeist hat sie aber der/die geschäftsführende Pfarrer:in der Gemeinde inne.
Landeskirche
Alle evangelischen Kirchengemeinden in Deutschland sind, ähnlich wie in der staatlichen Verwaltung, in geografischen Großorganisationen erfasst, den Landeskirchen. Sie erstrecken sich zum Teil, aber nicht zwingend entlang der Grenzen heutiger Bundesländer; die derzeitige Zahl von 20 Landeskirchen weist darauf hin, dass es aus historischen Gründen mehr Landeskirchen als Bundesländer gibt. Die Landeskirchen sind die für Recht und Verwaltung der evangelischen Kirche zentralen Einheiten, sie haben eigenständige Gesetzgebung und Verwaltung. Größe und Umfang sind sehr unterschiedlich und reichen von 60 000 bis zu 2,5 Millionen Mitgliedern. Die Bekenntnisse der evangelischen Kirchen sind zum Teil lutherisch, zum Teil verwaltungs- oder bekenntnisuniert (also eine “Mischung” aus reformierten und lutherischen Bekenntnissen). Der bundesweite Zusammenschluss der einzelnen Landeskirchen ist in die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Frage, ob die EKD selbst (wie ihre Gliedkirchen) Kirche oder nur Dachorganisation ist, ist allerdings nicht unumstritten.
Landesbischof:in/Präses
Vorsitzende/r Bischof/Bischöfin einer Landeskirche, mit unterschiedlich stark ausgeprägten Kompetenzen und Befugnissen. Grundrecht und -aufgabe des bischöflichen Amtes in der evangelischen Kirche ist das der Visitation der Gemeinden vor Ort.
Pfarrer:in / Pastor:in
Person in einer Gemeinde, die mit der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung vertraut ist. Die Bestimmungen, die sich dazu in den Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche (vor allem: Confessio Augustana VII und XIV) finden, fordern dafür eine ordentliche Berufung; diese erfolgt mit der Ordination am Ende eines zweigliedrigen Ausbildungsabschnitts. Nach einem theologischen Studium an staatlichen Universitäten schließt ein 18-30 monatiger praktischer Vorbereitungsdienst.
Synode
Das gesetzgeberische Organ innerhalb der evangelischen Kirche, vergleichbar mit dem Parlament. Die Synode besteht in – je nach → Landeskirche – unterschiedlichem Verhältnis aus gewählten haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern, den Synodalen. Die Befugnisse sind ebenfalls unterschiedlich, Haushalts- und Gesetzgebungsbeschlüsse sind Kernkompetenzen des Gremiums. Es gibt Synoden auf Dekanats-, Landeskirchen- und EKD-Ebene.
Vikar:in
Pfarrer:in im praktischen Vorbereitungsdienst (Vikariat), der “auf Raum und Zeit” (pro loco et tempore) Anteil an der Ordination des/der Mentor:in hat und daher in der Gemeinde begrenzt eigenständig Gottesdienste halten darf. Das Vikariat endet mit dem Zweiten theologischen Examen (Anstellungsprüfung) und der anschließenden (->)Ordination sowie der anschließenden Übernahme in den Probedienst