Die Lizenz zum (online) singen

von | Jul 26, 2021

 

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Lizenz und Rechteverwaltung fürs Online-Streaming von Gottesdienst-Liedern

(Stand: Juli 2021)

Grundsätzliches zur Lizenz von Gottesdienstliedern

Die Rechte zur Wiedergabe und Verwendung von Liedern werden in Deutschland meist zentral von der GEMA und ähnlichen Lizenzverwaltern (wie z.B. VG Musikedition) verarbeitet. Über den Verkauf von Lizenzen verdienen Künstler:innen Geld. Die korrekte Behandlung ihrer Rechte liegt damit im Interesse der Kirchen. Schließlich wollen diese ja zur Wahrung des Kulturgutes „Kirchenmusik“ beitragen. Eine solche zentrale Bündelung von Lizenzen macht die Bearbeitung für Kirchengemeinden leichter. Zusätzlich haben die großen Dachverbände – die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) und der VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) Rahmenverträge mit den wichtigsten Lizenzanbietern geschlossen. Einzelne Gemeinden müssen sich also zunächst um relativ wenig kümmern.

Wer sind die Rechtewahrer?

Vor der Pandemie deckten solche Rahmenverträge keine Lieder ab, die bei Online-Gottesdiensten und gestreamten Veranstaltungen verwendet werden sollten. Die Corona-Pandemie hat hier zu einer Verschiebung der Lage geführt, sodass die wichtigsten Lizenzanbieter zunächst bis Dezember 2022 Streamingrechte in die Rahmenverträge eingearbeitet haben. Akut besteht daher relativ wenig Handlungsbedarf. Dennoch muss mit den Liedrechten achtsam umgegangen werden. Prinzipiell sind auch Klagen und Geldstrafen denkbar. Auch moralisch ist die Verwendung von Liedgut ohne Zustimmung der Rechteinhaber als geistiger Diebstahl zu werten.

Die Rechtewahrer in Deutschland sind konkret:

  • GEMA, die ein breites Repertoire “klassischer” Gottesdienstlieder verwaltet; etwa das katholische “Gotteslob” oder das evangelische “Gesangbuch”
  • VG Musikedition, die für ein großteil der Liedtexte/Noten zuständig ist
  • CCLI für moderne christliche Lobpreis-Lieder

Unterschieden werden sollten daher aktuell die Art der verwendeten Medien (klassisches Liedgut, Lobpreis, Noten und Texte) und die Art der Veranstaltung (Gottesdienst oder Konzert/Gemeindeveranstaltung).

 

 

Verwendung von “klassischen” Kirchen-Liedern im Online-Gottesdienst

Gottesdienste darf man aktuell relativ unproblematisch streamen. Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Gottesdienste, die über YouTube gestreamt werden, unterliegen dem eigenen Rahmenvertrag, den YouTube mit der GEMA geschlossen hat.
  • Gottesdienste, die über eigene Websites gestreamt werden, unterliegen den Rahmenverträgen der Kirchen. Bis 12/2022 sehen diese Rahmenverträge vor, dass alle Liedstücke, die beim Gottesdienst vor Ort gesungen werden dürfen, auch im Online-Gottesdienst verwendet werden können. Die GEMA & VG Musikedition-Rahmenverträge decken dabei einen Großteil des Liedgutes des evangelischen Gesangbuches und des katholischen Gotteslobs ab. Das verwendete Repertoire muss vor dem Gottesdienst nicht an die GEMA & VG Musikedition gemeldet werden – eine kurze Prüfung auf außergewöhnliche Lieder, deren Rechte möglicherweise nicht bei der GEMA liegen, ist trotzdem sinnvoll.

Lieder bei anderen Gemeindeveranstaltungen

Für Kirchenkonzerte in evangelischen und katholischen Gemeinden gelten strengere Regeln: Konzerte mit Ernster Musik, Gospel oder Neuem Geistlichen Liedgut sind von der GEMA abgedeckt, insofern sie in deren Liedrepertoire fallen. Dennoch müssen die Liedlisten angegeben werden (über das GEMA-Online-Portal).

Im Rahmenvertrag erlaubt und damit nicht meldepflichtig sind (sofern nicht als Tanzveranstaltung oder mit Eintritt/Spende finanziert):

  • 1 Pfarr-/Gemeindefest jährlich
  • 1 Kindergartenfest jährlich pro KiTa
  • 1 adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich oder
  • 1 adventliche Feier mit Livemusik, sofern die Ausübenden/Auftretenden nicht-gewerbliche Musiker sind
  • 1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich

Abbildung von Liedtexten und Noten im Online-Stream

Ähnliches gilt für die Darstellung von Noten und Liedtexten in Online-Streams. Für die klassischen Gottesdienst-Lieder ist der Rechtewahrer hier die sogenannte VG Musikedition. Diese erlaubt aktuell das unbegrenzte Einblenden von Liedtexten und Noten in Streams (die alte 72h-Regel gilt hier also nicht mehr). Dabei müssen die Copyrights mit den Liedtexten eingeblendet werden. Downloadbare Liedblätter zu erstellen ist aber nicht erlaubt.

Hierzu gibt es auch ausführliche Information bei der VG Musikedition.

Verwendung von Lobpreis-Liedern in Online-Gottesdiensten

CCLI bietet unterschiedliche Lizenzen für Lobpreis-Lieder an. Anders als mit der GEMA und der VG Musikedition gibt es keine Rahmenverträge, sodass jede Gemeinde, die entsprechendes Liedgut verwenden will, selbstständig die Lizenzen bei CCLI kaufen muss.

Die CCLI-Lied-Lizenz, die in einigen Gemeinden für Gottesdienste “vor Ort” vorliegt, gilt allerdings nicht für das Online-Streaming. Dafür muss extra eine CCLI-Streaming-Lizenz, die eine Erweiterung der CCLI-Lied-Lizenz ist, erworben werden. Für die Einblendung aufgenommener Lobpreis-Musik (z.B. von Hillsong united o.ä.) ist zudem eine sogenannte CCLI-Plus-Lizenz nötig.

Dafür erlaubt die CCLI-Lied-Lizenz die Verwendung von Liedtexten im Gottesdienst; das Einblenden von Liedtexten in Online-Streams ist ebenfalls durch die CCLI-Streaming-Lizenz abgedeckt. 

 

Was ist jetzt zu tun?

  • Für einen Gottesdienst, bei dem sie klassische Gottesdienstlieder verwenden wollen – ob online oder offline – prüfen Sie aktuell nur kurz, ob die verwendeten Lieder zur GEMA gehören müssten. Die zugehörigen Liedtexte können Sie im Stream einblenden, solange sie kein downloadbares Notenblatt erstellen.
  • Kontaktieren Sie die VG Musikedition wenn Sie Fragen haben zur Einblendung & Darstellung von Liedtexte haben:
  • Wollen Sie im Gottesdienst Lobpreis-Lieder verwenden, benötigen Sie eine CCLI-Lizenz. Kaufen Sie dazu, falls nicht vorhanden: für Gottesdienste ohne Stream die CCLI-Lied-Lizenz und für online-Gottesdienste zusätzlich die CCLI-Streaming-Lizenz.
  • Für weitere Gemeindeveranstaltungen geben sie eine Liedliste über das Online-Portal der GEMA ab – viele Veranstaltungen, etwa Seniorennachmittage oder Gemeindefeste sind – gemäß der obigen Liste – bereits abgedeckt und damit für Sie kostenfrei.

Alle Angaben ohne Gewähr

 

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